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   VG Köln, 27.06.2013 - 26 K 34/12   

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VG Köln, 27.06.2013 - 26 K 34/12 (https://dejure.org/2013,26403)
VG Köln, Entscheidung vom 27.06.2013 - 26 K 34/12 (https://dejure.org/2013,26403)
VG Köln, Entscheidung vom 27. Juni 2013 - 26 K 34/12 (https://dejure.org/2013,26403)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe bei dreijähriger Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe; Rechtliche Ausgestaltung des Begriffs der gemeinnützigen Ziele i.S.v. § 75 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • VG Köln, 27.06.2013 - 26 K 54/13

    Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe

    Auszug aus VG Köln, 27.06.2013 - 26 K 34/12
    Die Klägerin, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau N. X. , begehrt sowohl in diesem Verfahren als auch in dem Verfahren 26 K 54/13 ihre Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - (SGB VIII).

    Auf Bl. 94 Gerichtsakte 26 K 54/13, Bl. 1694 der Beiakte 6 wird Bezug genommen.

    Das Führungszeugnis des Bundesamtes für Justiz wurde am 2. Oktober 2012 erteilt und dem LVR Ende Februar 2013 vorgelegt (Bl. 110 Gerichtsakte 26 K 54/13, Bl. 1730 Beiakte 6).

    Mit dem im Verfahren 26 K 54/13 angegriffenen Bescheid vom 21. Dezember 2012 lehnte die Beklagte den Antrag ab.

    Auf Bl. 163 der Gerichtsakte 26 K 54/13 wird Bezug genommen.

    ab dem 1. Oktober 2012 mit der Leitung der Tageseinrichtung zu betrauen (Bl.160 der Gerichtsakte 26 K 54/13).

    Am 3. Januar 2013 hat die Klägerin eine weitere Klage auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe erhoben (26 K 54/13).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt dieser Gerichtsakte dieses Verfahrens, insbesondere auch das Sitzungsprotokoll, und der Verfahren 26 K 54/13, 26 L 72/12, 22 L 616/11, der Verwaltungsvorgänge der Beklagten und des Landschaftsverbands Rheinland sowie der weiteren Gerichtsakten der rechtskräftig abgeschlossenen oben genannten Verfahren Bezug genommen.

    Davon dürfte die Klägerin entgegen ihres Vortrags in diesem gerichtlichen Verfahren im Übrigen auch bei ihrem neuerlichen Genehmigungsantrag von Ende August 2012 (und der Klage gegen dessen Ablehnung von Anfang 2013 -26 K 54/13-) ausgegangen sein.

  • OVG Hamburg, 22.04.2008 - 4 Bf 104/06

    Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe; Verfolgung gemeinnütziger Ziele

    Auszug aus VG Köln, 27.06.2013 - 26 K 34/12
    Eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe komme nur in Betracht, wenn der jeweilige Träger durchgängig gemeinnützig sei und keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalte (OVG Hamburg, U. v. 22.04.2008 - 4 Bf 104/06 -).

    vgl. VG Hamburg, Urteil vom 22. April 2008 - 4 Bf 104/06 -, juris, Rdnr. 21, 25, 33 ff., allerdings Art des Nachweises offen lassend Rdnr. 40; insgesamt zur Kritik an diesem Kriterium der Gemeinnützigkeit dass., Urteil vom 17. Januar 2006 - 13 K 1657/04-, juris; Thüringer OVG, Urteil vom 19. Oktober 2004 - 2 KO 385/03 -, juris, Rdnr. 38; Münder in Frankfurter Kommentar SGB VIII, 6. Aufl. 2009, § 75, Rdnr. 11; Kern, Schellhorn-Fischer-Mann-Kern, 4. Aufl. 2012, § 75 Rdnr.9 i.V.m. 74, Rdnr. 8.

  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80

    Nachbarschützende Wirkung des § 5 Nr. 2 BImSchG - Anwendung des

    Auszug aus VG Köln, 27.06.2013 - 26 K 34/12
    Dies gilt aber nicht, wenn das maßgebliche materielle Recht anderes verlangt, vgl. BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1982 - 7 C 42/80 -, juris, Rdnr. 12 m.w.N.; OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 1. August 2012 - 3 L 2/11-, juris, Rdnr. 94 bei einem Genehmigungswettbewerb zwischen konkurrierenden Antragstellern; VG Oldenburg, Entscheidung vom 30. Mai 2013 .
  • BFH, 04.04.2007 - I R 76/05

    Steuerbefreiung von Forschungseinrichtungen - Vertragsauslegung durch das FG

    Auszug aus VG Köln, 27.06.2013 - 26 K 34/12
    Entscheidend sei, ob Einkünfte, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs erzielt würden, die gemeinnützige Körperschaft "infizierten", weil sie zeitnah für den begünstigten gemeinnützigen Zweck der Körperschaft verwandt wurden (BFH 4.4.2007 I R 76/05, Rn. 28).
  • OVG Niedersachsen, 13.03.2006 - 4 ME 1/06

    Rechtmäßigkeit einer Leistungsvereinbarung zur Durchführung ambulanter

    Auszug aus VG Köln, 27.06.2013 - 26 K 34/12
    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. März 2006 - 4 ME 1/06 -, juris, Rdnr. 8 - 11; Neumann in Hauck/Noftz, SGB VIII, Stand Juni 2013, § 3 Rdnr. 6.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2012 - 12 A 1054/11

    Ordnungsgemäße Ermittlung der Pauschale gem. § 20 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz NRW

    Auszug aus VG Köln, 27.06.2013 - 26 K 34/12
    Das bedeutet für eine Gemeinnützigkeit nach dem SGB VIII darüber hinausgehend u.a. Gewinnorientierung ausschließlich zur Erhaltung einer funktionsfähigen, gesetzlichen Anforderungen vollständig entsprechenden und an den jeweiligen Aufgaben nach dem SGB VIII orientiert gut ausgestatteten kostendeckend arbeitenden Einrichtung, vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. Oktober 2012 - 12 A 1054/11-, juris, Rdnr. 127, losgelöst von überzogenen Gehaltsvorstellungen, Luxusaufwendungen und der Gewinnmaximierung dienendem intensivem Verdrängungswettbewerb gegen Mitbewerber, den die Klägerin durchführt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2003 - 16 A 2822/01

    Förderantrag freier Träger der Jugendhilfe

    Auszug aus VG Köln, 27.06.2013 - 26 K 34/12
    Es können also nur solche Gründe und Erwägungen eine Rolle spielen, die Gegenstand der Befassung des Jugendhilfeausschusses waren, vgl. OVG NRW, Urteil vom 10. Juli 2003 - 16 A 2822/01 -, Rdnr. 63 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2012 - 12 B 426/12

    Anerkennung als Trägerin der freien Jugendhilfe nach § 75 Abs. 1 SGB VIII im Wege

    Auszug aus VG Köln, 27.06.2013 - 26 K 34/12
    Die dagegen gerichtete Beschwerde hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 27. Juni 2012 - 12 B 426/12 - zurückgewiesen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.08.2012 - 3 L 2/11

    Linienverkehrsgenehmigung für Anrufbusse; maßgeblicher Zeitpunkt der Beurteilung

    Auszug aus VG Köln, 27.06.2013 - 26 K 34/12
    Dies gilt aber nicht, wenn das maßgebliche materielle Recht anderes verlangt, vgl. BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1982 - 7 C 42/80 -, juris, Rdnr. 12 m.w.N.; OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 1. August 2012 - 3 L 2/11-, juris, Rdnr. 94 bei einem Genehmigungswettbewerb zwischen konkurrierenden Antragstellern; VG Oldenburg, Entscheidung vom 30. Mai 2013 .
  • OVG Thüringen, 19.10.2004 - 2 KO 385/03

    Sachkostenzuschuss, Eigengesellschaft, kommunaler Träger, freier gemeinnütziger

    Auszug aus VG Köln, 27.06.2013 - 26 K 34/12
    vgl. VG Hamburg, Urteil vom 22. April 2008 - 4 Bf 104/06 -, juris, Rdnr. 21, 25, 33 ff., allerdings Art des Nachweises offen lassend Rdnr. 40; insgesamt zur Kritik an diesem Kriterium der Gemeinnützigkeit dass., Urteil vom 17. Januar 2006 - 13 K 1657/04-, juris; Thüringer OVG, Urteil vom 19. Oktober 2004 - 2 KO 385/03 -, juris, Rdnr. 38; Münder in Frankfurter Kommentar SGB VIII, 6. Aufl. 2009, § 75, Rdnr. 11; Kern, Schellhorn-Fischer-Mann-Kern, 4. Aufl. 2012, § 75 Rdnr.9 i.V.m. 74, Rdnr. 8.
  • VG Berlin, 07.11.2003 - 17 A 467.00

    Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe; Verfolgung

  • BVerwG, 18.10.1973 - II C 25.71

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sachlage und Rechtslage bei einer

  • VG Düsseldorf, 09.03.2006 - 24 K 5271/04

    Rechtmäßigkeit einer mit einem Überhang an Kindergartenplätzen begründeten

  • VG Hamburg, 17.01.2006 - 13 K 1657/04
  • VG Oldenburg, 30.05.2013 - 7 A 4708/13

    Anforderung; Bedenken gegen die Eignung; Besondere Verantwortung; Eignung;

  • VG Köln, 27.06.2013 - 26 K 54/13

    Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe

    Die Klägerin, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau N. X. , begehrt sowohl in diesem Verfahren als auch dem Verfahren 26 K 34/12 ihre Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - (SGB VIII).

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird zunächst auf den Inhalt des Tatbestands in dem Urteil des Verfahrens 26 K 34/12 vom heutigen Tag Bezug genommen.

    Der Prozessbevollmächtigte der Klägerin nahm unter dem 4. November 2012 Stellung (Bl. 7 ff. Gerichtsakte) und zwar u.a. auch zu den bereits im Verfahren 26 K 34/12 von der Beklagten thematisierten Gründen der Ablehnung des Anerkennungsantrags.

    Zur Begründung wurde, wie in dem Verfahren 26 K 34/12, darauf verwiesen, dass die Klägerin keine gemeinnützigen Ziele verfolge, was in dem überhöhten Geschäftsführergehalt der Frau X. zum Ausdruck komme.

    Die Klägerin nahm unter dem 28. November 2012 Stellung, indem sie auf ihren Schriftsatz vom 27. November 2012 an das Gericht in dem Verfahren 26 K 34/12 verwies.

    Im Übrigen verweist die Klägerin vollumfänglich auf ihre Klagebegründung in dem Verfahren 26 K 34/12.

    Hinsichtlich der materiellen Rechtmäßigkeit verweist die Beklagte auf den Vortrag im Verfahren 26 K 34/12.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens, der Verfahren 26 K 34/12, 26 L 72/12 und 22 L 616/11 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge ergänzend Bezug genommen.

    Denn es erfolgte bis zur streitigen Entscheidung des Jugendhilfeausschusses ein permanenter Austausch über alle maßgeblichen Gesichtspunkte der rechtlichen Auseinandersetzung sowie alle Mängel, auf die die Beklagten sich berief und die Grundlage der Vorlage der Verwaltung sowie der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 6. November 2012 waren, und zwar erst in dem Verfahren 26 L 72/12, dann in dem Verfahren 26 K 34/12.

    Insoweit wird auf das Urteil vom heutigen Tag im Verfahren 26 K 34/12 Bezug genommen.

    Im Übrigen war die Klägerin auch zu der Zeit schon nicht drei Jahre auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig, § 75 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII. Insoweit wird auf die Gründe des Urteils vom heutigen Tage im Verfahren 26 K 34/12 verwiesen.

    Auf die diesbezüglichen Ausführungen in dem Urteil der Kammer vom heutigen Tag im Verfahren 26 K 34/12 wird wiederum Bezug genommen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2014 - 12 A 2523/13

    Finanzielle Förderung für eine privat-gewerblich in einem Stadtgebiet betriebene

    zur Gesetzessystematik etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. März 2006 - 4 ME 1/06 - m.w.N., juris; VG Köln, Urteil vom 27. Juni 2013 - 26 K 34/12 -, juris; Neumann, in: Hauck/Noftz, SGB VIII, Stand Juni 2013, § 3 Rn. 6.

    vgl. auch VG Köln, Urteil vom 27. Juni 2013, a. a. O.; Wiesner, SGB VIII, 4. Aufl. 2011, § 74, Rn. 19 f., § 75, Rn. 10.

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